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Ehrenordnung der GSG Duisburg 1919/28 e.V.

Präambel

Der Vereinsvorstand erlässt nach §20 seiner Satzung eine Ehrenordnung, nach welcher im Verein Ehrungen für sportliche Leistungen, Vereinszugehörigkeit im Lebenslauf seiner volljährigen Mitglieder, sowie ehrenamtlicher Tätigkeiten vorgenommen werden.

§1 Ehrenzeichen

Die GSG Duisburg 1919/28 e.V. verleiht nach Maßgabe dieser Ehrenordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen. Auszeichnungen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden. Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung von:
a) Urkunden
b) Ehrenurkunden
c) Vereinsabzeichen bzw. Vereinsnadel in Silber oder Gold
d) Erinnerungsteller, -pokale
e) Sachpreise
f) Ehrenmitgliedschaften
g) Ehrenvorstandschaften
Ehrungen sollen grundsätzlich im Rahmen vereinseigener Veranstaltungen im Beisein zahlreicher Mitglieder (z.B. Mitgliederversammlung, Weihnachtsfeier, Jubiläumsveranstaltungen, etc.) wahrgenommen werden.

§2 Ehrungen im Bereich „Mitgliedschaften“

1. Vereinsmitgliedschaft
Für die Vereinsmitgliedschaft im Verein werden folgende Auszeichnungen verliehen:
a) für 10-jährige Vereinsmitgliedschaft: Vereinsnadel
b) für 20-jährige Vereinsmitgliedschaft: silberne Vereinsnadel
c) für 30-jährige Vereinsmitgliedschaft: goldene Vereinsnadel
d) für 40, 50, 60, 70-jährige Vereinsmitgliedschaft: Erinnerungsteller, -pokale

§3 Ehrungen im Bereich „sportliche Leistungen“

Soweit bei Mitgliedern die Voraussetzungen für die Verleihung von Ehrenzeichen eines Sportverbandes vorliegen, sind die Abteilungsleiter gehalten, die entsprechenden Anträge zu stellen.

§ 4 Ehrungen für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein

1. Vereinsgutscheine
Bei ehrenamtlichen Helfern kann sich der Verein durch die Gewährung von Vereinsgutscheinen (oder vergleichbarer Gutscheine) bedanken.
2. Besondere Verdienste
Weiterhin kann der Vorstand bestimmte Mitglieder für deren besondere Verdienste rund um die Vereinsarbeit mit besonderen Ehrungen versehen. Vorschläge können von allen Vereinsmitgliedern bei der Mitgliederversammlung und/oder beim Vorstand eingereicht werden. Die Auszeichnungsmöglichkeiten sind Urkunden, Erinnerungsteller, -pokale und Sachpreise. Die Ehrung soll bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
3. Ehrenmitgliedschaft
Mit der Ernennung zu Ehrenmitgliedern sollen verdiente Persönlichkeiten des Vereins für ihr langjähriges Engagement geehrt werden. Die Ehrenmitgliedschaft soll eine besondere Ehrung bleiben und gilt auf Lebenszeit. Sie berechtigt zu freiem Eintritt zu allen Veranstaltungen sowie zur Mitgliedsbeitragsbefreiung. Ehrenmitglieder sind immer auch Repräsentanten der GSG Duisburg. Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde durch den Vorstand und soll bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
4. Ehrenvorstand
Ehemalige Vorstandsmitglieder, die sich jahrelang um die Entwicklung des Vereins besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenvorständen ernannt werden. Sie sollen damit dem Verein als Berater und Förderer verbunden bleiben. Ehrenvorstände können an Vorstandssitzungen beratend teilnehmen. Die Ehrenvorstandschaft gilt auf Lebenszeit und berechtigt zu freien Eintritt zu allen Veranstaltungen sowie zu Mitgliedsbeitragsbefreiung. Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde durch den Vorstand und soll bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
5. Nichtmitglieder
Auch Nichtmitglieder können für besondere Verdienste und Leistungen für den Verein geehrt werden (z.B. langjährige Sponsoren und Förderer, usw.). Das Vorschlagsrecht obliegt alleine dem Vorstand; die Art der Auszeichnung ist individuell zu regeln.

§5 Ehrungen im Bereich des Lebenslaufs

1. Geburtstag
Zum 70., 75., 80., 85., usw. Geburtstag gratuliert die GSG Duisburg mit einem Kartengruß, welcher durch eine Abordnung im Falle einer Einladung überbracht wird.
2. Todesfälle
Bei Todesfällen obliegt es dem Vorstand, eine Totenehrung, still oder öffentlich, vorzunehmen, einen Kranz am Grabe niederzulegen oder bei Vorstands-, Ehrenmitgliedern und Ehrenvorständen die Totenehrung durch einen Kranz sowie einem Nachruf in der Tageszeitung vorzunehmen.