Wir wollen einen Förderverein gründen.
Von Großenbaum für Großenbaum!


Kritiker finden immer was zu bemängeln, doch kaum einer will mit anpacken, um etwas zum Positiven zu verändern. 

Getreu nach dem Motto „wer sich nicht bewegt, der bewegt auch nichts“.

Leider leben wir in einer Zeit in der das Ehrenamt, dass zu einer tragenden Säule in gemeinnützigen Organisationen gehört, immer mehr an Bedeutung verliert. Gepaart mit geringen finanziellen Mitteln, kann das schnell in eine Abwärtsspirale für kleine Vereine aber auch für größere Organisationen führen.
Um dem entgegen zusteuern, werden wir einen Förderverein innerhalb der GSG Duisburg gründen.

Die Idee dahinter:

Es wird zeitnah, positive Veränderungen im Verein geben. Die Frage ist, ob Sie Teil der Bewegung sein möchten oder nicht.
Aktuell ist die Umgestaltung unserer Platzanlage in vollem Gange, und wir bekommen endlich unseren lang ersehnten Kunstrasenplatz. Ein solcher Rasenplatz ist eine großartige Perspektive, aber damit wollen wir uns nicht zufriedengeben.
Es gibt diverse Möglichkeiten das Platzleben erheblich zu verbessern. Zum Beispiel durch den Bau eines Spielplatzes, die Renovierung des Vereinsheims inkl. Verschönerung der Terrasse sowie weitere Ausbesserungen der Platzanlage, könnten den Aufenthalt für Kinder, Familien und Besucher angenehmer gestalten. Daneben gibt es zahlreiche, notwendige Reparaturarbeiten auf der gesamten Platzanlage zu erledigen.

Das Ziel ist es, mit Hilfe eines neu gegründeten Fördervereins die Infrastruktur und die Identifikation mit dem Verein bzw. das Vereinsleben der GSG Duisburg, abteilungsübergreifend in jeglicher Hinsicht zu fördern. Dabei bilden die Erhaltung und Schaffung von Freundschaften, der Spaß am Sport und ein generationsübergreifender Austausch der aktiven und ehemaligen Vereinsmitglieder einen zentralen Bestandteil.

Wir wollen nicht mehr nur irgendein Verein, sondern der Verein im Duisburger Süden sein.
Diverse Möglichkeiten könnten mit Hilfe neuer Gelder geschaffen werden:

• Schaffung einer neuen Wohlfühlatmosphäre „ich bin gerne hier“ (z.B. durch die Verschönerung unserer Platzanlage).

• Neuentdeckung eines „Wir Gefühls“ (Teil einer Gemeinschaft sein).

• Aktive Förderung und Verbesserung des Vereinslebens z.B. durch Veranstaltungen wie ein Sommerfest, Tag der offenen Tür, Schlagbaumfest 2.0, Ehemaligentreffen etc.).

• Kontakt zu (ehemaligen) Mannschaftskameraden und Freunden.

• Förderung sozial schwacher Vereinsmitglieder (vor allem Kinder).

• Bezuschussung von Jugendfahrten.

• Train-The-Trainer Abende (externe und interne Trainer geben ihre Expertise an junge oder/und weniger gut ausgebildete Trainier und Betreuer weiter). Gemeinsamer Austausch gewünscht.

• Erhalt eines regelmäßig erscheinenden Newsletters mit aktuellen Entwicklungen im Verein.

• B2B und B2C Netzwerk verbessern (z.B. durch Sponsorentage).

Wichtig zu wissen:
Wie weiter oben schon geschrieben, bedarf es natürlich an helfenden Händen, die mit Herzblut einen solchen Förderverein gründen und verwalten müssten.
Wir suchen deshalb 7 Personen, die Interesse und Zeit dazu haben, etwas Tolles auf die Beine zu stellen.
Gründungsmitglieder sowie Mitglieder des Vereins müssten nicht bei der GSG Duisburg angemeldet sein.

Was benötigt man um einen Förderverein zu gründen (vereinfachte Darstellung)?

  •  Mind. 7 Gründungsmitglieder sind erforderlich.
  • Gründung eines Fördervereins mit Eintragung im Handelsregister.
  • Bildung eines Vorstands.
  • Erstellung einer Satzung, die den Zweck des Vereins, die Art der Finanzierung und die Regelungen für die Mitgliedschaft festlegt.
  • Anmeldung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt.
  • Mitgliederbeiträge festlegen.
  • Durchführung von Mitgliederversammlungen.
  • Beantragung von Fördermitteln .
  • Neue Mitglieder akquirieren.
  • Werbung für den Verein machen (Soziale Medien, Aushang an der Platzanlage, Familie und Freunde fragen).


mit sportlichen Grüßen

Jan Köstermann

GSG Duisburg - Vorstand Finanzen

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Weitere Informationen und rechtliche Hinweise:

Was ist ein Förderverein?
Grundsätzlich haben Fördervereine das Ziel, eine andere Organisation zu unterstützen. Solche sogenannten Trägervereine können Schulen, Musikprojekte, Familienzentren oder Kunststiftungen sein – und natürlich Sportvereine. Von den Fördervereinen werden meist (finanzielle) Spenden gesammelt, Veranstaltungen organisiert oder Ressourcen bereitgestellt.
Was ist ein Spendensammelverein?
Wenn der Förderverein als eingetragener Verein agiert und einzig Geld sammelt, das dann einmal im Jahr – beispielsweise an den Sportverein – überwiesen wird, bezeichnet man diesen auch als Spendensammelverein. Die Gemeinnützigkeit ergibt sich dann aus der Weitergabe der gesammelten Mittel an einen Verein oder eine Organisation, die selbst steuerbegünstigt ist.
Gibt es auch wirtschaftlich tätige Fördervereine?
Ja, die gibt es. Wirtschaftlich tätige Fördervereine sind solche, die Geschäfte oder andere wirtschaftliche Aktivitäten durchführen, um Geld für ihren Förderzweck zu verdienen. Allerdings müssen sie vorsichtig sein, dass sie ihre gemeinnützigen Ziele nicht gefährden. Die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit dürfen die Summe der Spenden und Mitgliederbeiträge nicht überschreiten. Ist dies der Fall, könnten sie ihren Status als gemeinnützige Organisation verlieren. Es ist ein Balanceakt.
Rechtliches und Finanzen
Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es für Fördervereine?
In Deutschland muss ein Förderverein zunächst als Verein gegründet werden. Soll er im Vereinsregister eingetragen werden, sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Man erstellt eine Satzung, die den Zweck des Vereins, die Art der Finanzierung und die Regelungen für die Mitgliedschaft festlegt. Nach der Gründungsversammlung wird der Verein gegebenenfalls beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. Die Gemeinnützigkeit wird beim Finanzamt beantragt. Dafür muss der Verein den Nachweis erbringen, dass er selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.
Was darf ein Förderverein bezahlen?
Alles, was der Förderverein tut, was er finanziert und unterstützt, ist eng mit seinem Vereinszweck verknüpft, der in der Satzung festgelegt ist. Seine finanziellen Verpflichtungen und Unterstützungsaktionen sind immer auf diesen Zweck ausgerichtet und dürfen ihn nicht überschreiten oder zu sehr von ihm abweichen.
Die Hauptaufgabe eines Fördervereins für einen Sportverein ist es, den Sport und die sportlichen Aktivitäten zu unterstützen. Dies könnte sich auf die Finanzierung von Sportgeräten, Trainingseinheiten, Wettkampfgebühren und auf ähnliche Aspekte beziehen. Wichtig ist, dass alle diese finanziellen Beiträge darauf ausgerichtet sind, den Sport zu fördern und weiterzuentwickeln, sowohl auf individueller als auch auf Teamebene. Jede finanzielle Entscheidung sollte sorgfältig geprüft und auf diesen Zweck abgestimmt sein.
Was gilt für den Kassenbericht im Förderverein?
Ein ordnungsgemäßer Kassenbericht ist eine zentrale Anforderung an jeden Verein. Im Rahmen einer Mitgliederversammlung muss der Vorstand des Fördervereins einmal jährlich einen Kassenbericht vorlegen. Dieser enthält eine übersichtliche Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr und wird durch eine Kassenprüfung bestätigt. Das dient der Transparenz gegenüber den Mitgliedern bzw. gegenüber dem Trägerverein und ermöglicht es allen Beteiligten, die finanzielle Situation des Fördervereins zu verstehen. Darüber hinaus interessiert sich auch das Finanzamt für diesen Bericht, um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu überprüfen. Hierfür müssen alle Finanztransaktionen des Fördervereins sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden.

Wie stelle ich eine Spendenquittung im Förderverein aus?
Gemeinnützige Fördervereine können offizielle Nachweise für erhaltene Spenden in Form von Spendenquittungen ausstellen. Diese Bestätigungen ermöglichen es Spendenden, ihre Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Eine Spendenbescheinigung ist nicht in allen Fällen notwendig. Bei Beträgen bis zu 300 Euro akzeptiert das Finanzamt eine einfache Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis. Für Spenden über diesem Betrag wird jedoch eine offizielle Spendenquittung des Fördervereins benötigt. So können bis zu 20 Prozent des jährlichen Einkommens als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Eine Spendenquittung darf nur für eine Spende ausgestellt werden, die freiwillig und ohne Gegenleistung gegeben wurde. Erhält jemand beispielsweise Eintrittskarten für ein Benefizkonzert im Austausch für eine Spende, kann dafür keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die Finanzbehörden stellen verschiedene Musterformulare für Spendenquittungen zur Verfügung, die von Fördervereinen verwendet werden können. Diese Spendenbescheinigungen enthalten alle relevanten Informationen, einschließlich des Namens und der Adresse des Spenders, des Datums der Spende und des Betrags oder Wertes der Spende.
Eine sogenannte Sammelbestätigung kann ausgestellt werden, wenn der Förderverein innerhalb eines Jahres mehrere Zuwendungen von derselben Person erhält. Auf der Rückseite dieser Sammelbestätigung müssen die Einzelzuwendungen detailliert aufgeführt werden.
Elektronische Spendenbescheinigung
Die Übermittlung einer elektronischen Spendenbescheinigung ist ebenfalls möglich. Der Förderverein meldet dem Finanzamt, dass er ein Verfahren zur maschinellen Erstellung von Spendenbescheinigungen nutzt. Der Spender überweist seine Spende unter Angabe seiner Steuer-ID und der Schatzmeister des Fördervereins leitet diese Informationen dann elektronisch an das Finanzamt weiter. Der Spender erhält daraufhin eine elektronische Spendenbescheinigung.
Aufbewahrungsfrist von Spendenquittungen
Der Förderverein ist verpflichtet, Spendenbescheinigungen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Elektronisch übermittelte Spendenbescheinigungen müssen mindestens sieben Jahre gespeichert werden.
Welche steuerlichen Besonderheiten hat ein Förderverein?
Wenn Sie neben Ihrem Sportverein auch einen Förderverein führen, handelt es sich dabei rechtlich gesehen um zwei getrennte Organisationen. Diese doppelte Struktur ermöglicht es, die Freibeträge für Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und ggf. Gewerbesteuer separat zu nutzen. So ist es möglich, die Kleinunternehmergrenze zweimal in Anspruch zu nehmen. Beide Vereine trennen ihre Finanzen und Aktivitäten klar voneinander. Der Förderverein muss seine Einkünfte ausschließlich für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwenden. Wenn Gelder zwischen dem Hauptverein und dem Förderverein hin- und herließen, ohne dass dies ordnungsgemäß dokumentiert und gerechtfertigt ist, kann dies zu Problemen führen.
Warum Fördervereine eine Haftpflichtversicherung brauchen
Der Förderverein macht eine gute Arbeit, doch was ist, wenn dabei ein Schaden entsteht? Wichtig zu wissen ist: Fördervereine sind in der Regel keine Mitglieder im jeweiligen Landessportbund oder Landessportverband! Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz über die Sportversicherung. Doch wer haftet dann?
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Bundesbürger, Schäden an Leib und Besitz zu ersetzen, die er anderen, sei es durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, zugefügt hat. Jeder ist gesetzlich haftpflichtig. Für Schäden, die Mitglieder, Mitarbeitende oder sonstige Beauftragte des Fördervereins Dritten zufügen, muss der eingetragene Förderverein mit seinem gesamten Vermögen aufkommen! Jetzt könnte man denken, dass der Schädiger über seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Es ist aber so, dass diese bei Schäden nur eintritt, wenn in der Privatpolice des Schadenverursachers ehrenamtliche Tätigkeiten mitversichert sind.
Gründung
Förderverein gründen: So geht’s
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Förderverein für Ihren Sportverein zu gründen, müssen Sie als Erstes eine Vereinssatzung erstellen. Dieses Dokument legt die Regeln für die Vereinsarbeit fest, darunter auch den Vereinszweck, die Mitgliedschaftsregeln, die Struktur des Vorstands und die Verwendung der Vereinsmittel. Da diese Satzung die Grundlage für die gesamte Fördervereinstätigkeit bildet, muss sie sorgfältig ausgearbeitet sein und sich mit der Satzung Ihres Sportvereins decken.
Der nächste Schritt ist die Gründungsversammlung und – wenn gewünscht – die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister. Durch die Eintragung wird der Verein zu einer juristischen Person und erhält seine Rechtsfähigkeit. Dies ist Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen und für die Haftung des Fördervereins. Ohne Eintragung haften die Mitglieder persönlich. Parallel zur Eintragung beantragen Sie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Ein gemeinnütziger Status bietet steuerliche Vorteile und berechtigt Sie dazu, Spendenbescheinigungen auszustellen. Dies kann eine wichtige Motivation für potenzielle Wohltäter sein.
Wenn diese Schritte zur Gründung eines Fördervereins abgeschlossen sind, müssen weitere Mitglieder für die gute Sache gewonnen werden. Denn ohne diese gibt es keine Vereinstätigkeit und keine Einnahmen. Informationsveranstaltungen, Social-Media-Aktivitäten, Kooperationen mit Unternehmen in der Umgebung oder klassische Werbung mit Flyern können dabei helfen. Informieren Sie auf jeden Fall alle Mitglieder Ihres Sportvereins über das Förderprojekt.
Welche Regeln gelten für den Vorstand im Förderverein?
Die Grundstruktur und die Aufgaben eines Vorstands sind in den meisten Vereinen sehr ähnlich, egal ob es sich um einen Sportverein, einen Kulturverein oder eben einen Förderverein handelt. Das liegt daran, dass die Vorstandsarbeit in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird.
Der wesentliche Unterschied liegt eher in den Zielen und Aktivitäten des jeweiligen Vereins, die der Vorstand umsetzen und leiten muss. Ein Förderverein hat zum Beispiel oft das spezielle Ziel, eine andere Organisation oder Sache finanziell oder materiell zu unterstützen. Daher verbringt der Vorstand eines Fördervereins viel Zeit damit, Spendengelder zu sammeln oder spezielle Förderprojekte zu planen und umzusetzen. In Bezug auf die Grundfunktionen und -pflichten eines Vorstands – also Dinge wie die Vertretung des Vereins, die Verwaltung seiner Finanzen und die Einberufung von Mitgliederversammlungen – sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Vereinen jedoch eher gering.
Förderverein auflösen: Das gilt es zu beachten
Sie möchten Ihren gegründeten Förderverein wieder auflösen? Zuerst muss diese Absicht auf der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung stehen. In der Regel wird die Auflösung von einer bestimmten Mehrheit der Mitglieder beschlossen, üblicherweise 2/3 oder 3/4. Diese Anforderung kann jedoch von Förderverein zu Förderverein variieren, abhängig von dem, was in der Satzung festgelegt ist.
Danach wird ein Liquidator bestimmt, der die Abwicklung des Fördervereins übernimmt. Das ist oft der Vorstand, kann aber auch eine andere Person sein. Liquidatoren müssen die laufenden Geschäfte des Fördervereins beenden, alle Verbindlichkeiten begleichen und das Vereinsvermögen liquidieren. Verbleibendes Vermögen wird nach der Auflösung des Fördervereins an den Trägerverein überwiesen. Zum Schluss muss die Auflösung des Fördervereins beim Vereinsregister angemeldet werden.